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Preis
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500 000+
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2 000+
Gebäude-/Geländefläche (m2)
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200+
Grundstücksfläche (m2)
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200+

Goldenes Visum für Immobilienbesitzer

Die Erlangung eines goldenen Visums beim Kauf von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr ist eine der beliebtesten Möglichkeiten, um ein zukünftiger Bürger Spaniens zu werden. Gleichzeitig stellt das Gesetz keine Anforderungen an den Status von Immobilien: Sie können Wohn- oder Gewerbeimmobilien sein. Sie können eine oder mehrere Immobilien mit einem Gesamtwert von 500.000 Euro erwerben. Die Hauptsache ist, dass die Immobilie nicht verpfändet werden sollte, dh sie wurde mit eigenen und nicht mit Fremdmitteln erworben. Wenn Immobilien teurer sind, kann ein Teil der Kosten von mehr als einer halben Million Euro mit einer Hypothek erworben werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltsvisums: die Rechtmäßigkeit des Investitionskapitals. Die Herkunft der Finanzierung ist zu dokumentieren.
Erforderliche Dokumente
Um eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, müssen Sie ein Paket von Dokumenten abholen und die Konsulargebühr im Voraus bezahlen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie angeben:
Ausländischer Reisepass noch mindestens 1 Jahr gültig.
Interner Reisepass.
Bescheinigung über keine Vorstrafen oder Teilnahme als Angeklagter an einem offenen Verfahren.
Krankenversicherungspolice, ausgestellt von einem in Spanien akkreditierten Unternehmen.
Eine Bescheinigung über den Zustand des Bankkontos muss über genügend Geld verfügen, um während der Gültigkeitsdauer des Visums in Spanien zu leben.
Nachweis über die Kapitalanlage: Bescheinigung des Eigentümerregisters und Original des Kauf- und Verkaufsvertrags.
Das Gesetz verpflichtet den Antragsteller nicht, alle Dokumente persönlich vorzulegen, sodass Sie diese einem Vertreter mit Erfahrung in der Arbeit mit dem Konsulat anvertrauen können. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags erhält der Investor das erste Visum für einen Zeitraum von einem Jahr, im nächsten Jahr kann das Visum erneut ausgestellt und nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Ein goldenes Visum in Spanien ist praktisch, da sein Inhaber in einem anderen Land steuerlich ansässig bleiben kann. Es besteht auch keine Pflicht zum Aufenthalt von mehr als 180 Tagen im Jahr in Spanien. Das Land kann während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nur einmal besucht werden, oder Sie können hier bleiben, solange es für Sie bequem ist.Die Erlangung eines goldenen Visums beim Kauf von Immobilien im Wert von 500.000 Euro oder mehr ist eine der beliebtesten Möglichkeiten in Zukunft spanischer Staatsbürger zu werden. Gleichzeitig stellt das Gesetz keine Anforderungen an den Status von Immobilien: Sie können Wohn- oder Gewerbeimmobilien sein. Sie können eine oder mehrere Immobilien mit einem Gesamtwert von 500.000 Euro erwerben. Die Hauptsache ist, dass die Immobilie nicht verpfändet werden sollte, dh sie wurde mit eigenen und nicht mit Fremdmitteln erworben. Wenn Immobilien teurer sind, kann ein Teil der Kosten von mehr als einer halben Million Euro mit einer Hypothek erworben werden.
Eine wichtige Voraussetzung für die Erlangung eines Aufenthaltsvisums: die Rechtmäßigkeit des Investitionskapitals. Die Herkunft der Finanzierung ist zu dokumentieren.
Erforderliche Dokumente
Um eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien zu erhalten, müssen Sie ein Paket von Dokumenten abholen und die Konsulargebühr im Voraus bezahlen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie angeben:
Ausländischer Reisepass noch mindestens 1 Jahr gültig.
Interner Reisepass.
Bescheinigung über keine Vorstrafen oder Teilnahme als Angeklagter an einem offenen Verfahren.
Krankenversicherungspolice, ausgestellt von einem in Spanien akkreditierten Unternehmen.
Eine Bescheinigung über den Zustand des Bankkontos muss über genügend Geld verfügen, um während der Gültigkeitsdauer des Visums in Spanien zu leben.
Nachweis über die Kapitalanlage: Bescheinigung des Eigentümerregisters und Original des Kauf- und Verkaufsvertrags.
Das Gesetz verpflichtet den Antragsteller nicht, alle Dokumente persönlich vorzulegen, sodass Sie diese einem Vertreter mit Erfahrung in der Arbeit mit dem Konsulat anvertrauen können. Nach Prüfung und Genehmigung des Antrags erhält der Investor das erste Visum für einen Zeitraum von einem Jahr, im nächsten Jahr kann das Visum erneut ausgestellt und nach 10 Jahren die Staatsbürgerschaft beantragt werden.
Ein goldenes Visum in Spanien ist praktisch, da sein Inhaber in einem anderen Land steuerlich ansässig bleiben kann. Es besteht auch keine Pflicht zum Aufenthalt von mehr als 180 Tagen im Jahr in Spanien. Das Land kann während der Gültigkeitsdauer der Aufenthaltserlaubnis nur einmal besucht werden, oder Sie können sich hier so lange aufhalten, wie Sie möchten.

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